In Deutschland musste bislang der Frachtbrief immer in Papierform vorliegen. Nun kann endlich in Kürze das Dokument rechtswirksam auch elektronisch erstellt werden.
Dies hat tatsächlich ziemlich lange gedauert. Das Zusatzprotokoll zu den CMR betreffend den elektronischen Frachtbrief („e-Protokoll“) datiert vom 20.02.2008 und ergänzt nun das Abkommen zur internationalen Güterbeförderung (CMR) von 1956. Mit dem Gesetz tritt Deutschland dem Protokoll bei und ebnet so den Weg für die Anwendung in Deutschland.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): „Die Vorteile (des digitalen Frachtbriefes) liegen auf der Hand: Er spart Kosten, Papier und minimiert den Bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig ermöglicht er Logistikern und Kunden Echtzeit.“