Daher wurde das bilaterale Abkommen zum 06.05.2023 gekündigt und die Verwaltungsorganisation des Grüne-Karte-Systems (Council of Bureaux) hat beschlossen, beide Länder nicht mehr an dem System zu beteiligen. Dies hat folglich Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung.
Die Kfz-Versicherer händigen die Internationalen Versicherungskarte (IVK) künftig nur noch aus, wenn die Länderkennzeichen RUS und BY durchgestrichen sind. Dies hat zur Folge, dass bei Einreisen in die genannten Länder die „Grüne Karte“ nicht mehr anerkannt und eine Grenzversicherung erforderlich wird. Neue und bereits ausgestellte Karten sind noch bis spätestens 31. Mai 2023 gültig.
Über die Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) besteht grundsätzlich europaweite Deckung, so dass Ansprüche aus der Kfz-Haftpflicht und der Kaskoversicherung versichert sind. Die Versicherer sind aber nicht verpflichtet, Risiken in Ländern zu versichern, wenn diese nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Wenn ein Versicherer keinen Versicherungsschutz gewährleistet, muss er die AKB entsprechend abändern.
Grundsätzlich empfehlen wir, auf Reisen in die genannten Länder zu verzichten. Sollten Sie dennoch Versicherungsschutz benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner Ihrer asko-Niederlassung.