Incoterms (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe von freiwilligen Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformen im internationalen Warenhandel.
Durch diese Klauseln werden die grundsätzlichen Verkäufer- und Käuferverpflichtungen festgelegt, sie haben keine Gesetzeskraft, rechtswirksam werden diese, wenn sie zw. Käufer und Verkäufergültig vereinbart werden.
Nach der aktuellen Überarbeitung der Incoterms 2010 wurde die Anzahl der Klauseln von 13 auf 11 reduziert, weniger praxisrelevante Regeln wurden herausgenommen (DAF, DES, DEQ und DDU).
Zur Anwendung kommen nunmehr sieben allgemein anwendbare Klauseln auf der einen Seite (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT und DDP) und vier nur für See- und Binnenschiffstransport geeignete Klauseln auf der anderen Seite (FAS, FOB, CIF und CFR)
Sie regeln folgendes:
Nicht geregelt ist:
Hinweis: Diese Punkte bedürfen einer separaten Vereinbarung!
Die Incoterms werden in vier Gruppen eingeteilt:
Gruppe E -> E Klausel bzw. „Abholklausel“
Gruppe F -> F Klausel, bei denen der Verkäufer nicht den Haupttransport zu bezahlen hat.
Gruppe C -> C Klausel „Absenderklauseln“, der Verkäufer trägt den Haupttransport zum benannten Bestimmungsort, jedoch die Gefahrtragung liegt beim Käufer.
Gruppe D -> D Klausel „Ankunftsverträge“, bei denen der Verkäufer alle Kosten und Gefahren trägt.