Trägt ihren Namen deshalb, weil sie auf einem Allgefahren-Prinzip (auch All-Risk genannt) beruht. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz alle Schäden deckt, unabhängig von ihrer Ursache – es sei denn, die Gefahren sind explizit ausgeschlossen. Bei welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht, ist dabei in den Versicherungsbedingungen fest definiert. Dies ist die Besonderheit der Allgefahrenversicherung im Vergleich zu regulären Versicherungen, deren Schutz sich über eine Liste benannter Gefahren erstreckt.