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Einfuhrumsatzsteuer

Umsatzsteuer, die der Importeur bei Einfuhr aus dem Zollausland ( nicht innergemeinschaftlichem Gebiet, zB EU ) zahlen muss, aber als Vorsteuer in der Umsatzsteueranmeldung wieder abziehen kann (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UstG).