Wenn ein Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurde, kann eine Versicherung, die zur Zahlung verpflichtet ist, vom Schadenverursacher die Leistung zurückfordern (Regress nehmen). Die Versicherung bezahlt Ihnen den entstandenen Schaden also, fordert die erbrachte Leistung jedoch vom Verursacher zurück. Eine Regressforderung ist auch möglich, wenn dem Verursacher des Schadens die entsprechende Versicherungsdeckung fehlt.