Maßnahmen aller am Verkehrsvertrag beteiligten Parteien, um bei Eintritt des Versicherungsfalls das Ausmaß des Schadens so gering als möglich zu halten. Zur Schadenminderung sind die Parteien rechtlich verpflichtet (Rettungspflicht); Weisungen des Versicherers sind jedoch zu beachten.