Das Sonderziehungsrecht ist die Recheneinheit des internationalen Währungsfonds und wird täglich auf der Grundlage der auf dem Londoner Markt notierten Wechselkurse berechnet. 8,33 SZR ( ca. EUR 10,50 ) entsprechen dem Haftungsbetrag für ein Kilogramm Rohgewicht der beschädigten / fehlenden Ware.