Es ist ein nicht eindeutiger Begriff, da es den formellen (Antragsannahme durch den Versicherer), materiellen (Zeitpunkt ab dem der Versicherer Versicherungsschutz für eintretende Versicherungsfälle übernimmt) und technischen (im Versicherungsvertrag bestimmtes Datum ab dem Versicherungsschutz besteht) Versicherungsbeginn gibt.