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Kollektivvertragliche Haftung des Arbeitgebers

luni, 28 februarie 2011

Rückholungskosten Dienstnehmer

Hinsichtlich des Rücktransportes von Dienstnehmern, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit im Ausland verbleiben, gilt laut Kollektivvertrag folgendes:

Überführungskosten bei in Ausübung des Dienstes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verunglückter bzw. erkrankter Dienstnehmern, zu dem laut polizeilichem Meldezettel nachgewiesenen Wohnort in Österreich, sind dann vom Dienstgeber zu tragen, wenn nicht eine Versicherungseinrichtung diese Kosten zur Gänze ersetzt. Bei teilweisem Kostenersatz ist der Differenzbetrag vom Dienstgeber zu tragen.

Hinsichtlich des Rücktransportes von Dienstnehmern, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit im Ausland verbleiben, gilt laut Kollektivvertrag folgendes:

 

Überführungskosten bei in Ausübung des Dienstes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verunglückter bzw. erkrankter Dienstnehmern, zu dem laut polizeilichem Meldezettel nachgewiesenen Wohnort in Österreich, sind dann vom Dienstgeber zu tragen, wenn nicht eine Versicherungseinrichtung diese Kosten zur Gänze ersetzt. Bei teilweisem Kostenersatz ist der Differenzbetrag vom Dienstgeber zu tragen.

 

Welche Versicherungseinrichtung kommt nun in Betracht?

  • Die gesetzliche Unfallversicherung leistet einen geringen Teilbetrag sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, und nur dann, wenn es sich um einen Unfall gehandelt hat, nicht also bei Krankheit oder Tod durch z.B. Herzinfarkt.
  • Die Krankenkasse zahlt nur Transporte bis zum nächsten Krankenhaus - nicht bei Tod und auch keine Rückführungskosten
  • Die Rentenversicherung sieht ebenfalls keine Leistungen vor, es kann im Fall des Todes nur ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden – für Dienstgeber wenig erfolgversprechend, da nicht mittellos.

Da die Rückführungskosten, auch Rettungs- und Bergungskosten beinhalten, besteht hier für den Dienstgeber eine nicht unbeträchtliche Risikosituation, vor allem bei Kraftfahrern. Diese Kosten können schnell eine Größenordnung von EUR 6.000,- und mehr erreichen.

Aus diesem Grund bieten wir ab sofort eine erweiterte Unfallversicherungsdeckung mit Einschluss von Rückführungskosten (einschließlich Rettungs- und Bergungskosten) auch im Fall von Krankheit, zu stark vergünstigten Konditionen und einfachster Verwaltung an.

Ohne Gesundheitsprüfung, ohne namentliche Nennung und einmal jährlicher Stichtagsmeldung der beschäftigten Kraftfahrer können Sie das Risiko zu einer Jahresprämie von EUR 40,- je Kraftfahrer absichern. Da es sich hierbei um Betriebsausgaben handelt, reduziert sich dieser Beitrag noch um die Steuerlast.

Da dem Kraftfahrer eine Grundversicherungssumme für Tod und Invalidität durch Unfall zu Gute kommt, beweisen Sie damit auch unternehmerische Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und sichern gleichzeitig Ihr eigenes Risiko ab.

Fordern Sie bei Interesse ein konkretes Angebot mit allen detaillierten Informationen bei uns ab.