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Sonderkündigungsrecht aufgrund INDEXANPASSUNG

miercuri, 11 ianuarie 2012

In der Kfz-Haftpflichtversicherung findet sich in den Versicherungspolizzen in der Regel der Punkt der Indexanpassung.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung findet sich in den Versicherungspolizzen in der Regel der Punkt der Indexanpassung. Dahinter steht eine automatische Prämienerhöhung von durchschnittlich 3% zur Hauptfälligkeit, obwohl der Versicherungsvertrag unter Umständen nicht einmal durch einen Schaden belastet war.

 

Von vielen Kfz-Haftpflichtversicherern wird die Verständigung über die Prämienerhöhung im Dezember/Januar verschickt. Was die meisten Konsumenten nicht wissen: Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens der Versicherung kann aufgrund eines gesetzlichen Sonderkündigungsrechts (§14a KHVG) der Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach der Kündigung sind noch einmal 30 Tage Zeit um eine neue Versicherung abzuschließen.

Die ASKO als spezialisierter Fachmakler für das Transportgewerbe unterstützt Sie gerne bei der Kündigung Ihrer aktuellen Kfz-Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig suchen wir für Ihr Unternehmen den passenden Versicherungsschutz zu attraktiven Prämien.

Eine Indexanpassung und eine damit verbundene, jährliche Prämienerhöhung sind in den Kfz-Haftpflichtpolizzen der ASKO natürlich ausgeschlossen.

Weitere Highlights der von der ASKO vertriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung sind:

  • KEIN Prämienzuschlag bei unterjähriger Zahlungsweise
  • Deckungssumme EUR 15 Mio.
  • MITVERSICHERT gilt die gelegentliche Beförderung von geringen Mengen an Gefahrgut (ADR)

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Detailfragen natürlich gerne zur Verfügung.