Internationale Versicherungsprogramme

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Zalety produktu Internationale Versicherungsprogramme

Gleiches Eigentumsinteresse und Haftungsrisiken werden weltweit einheitlich abgesichert

Einfache und transparente Verwaltung für die Unternehmenszentrale und für den Versicherungsmakler

Reduzierung der Versicherungskosten

Laufende Unterstützung der Compliance über Marktbedingungen, Steuergesetze und aufsichtsrechtliche Vorschriften, die für die lokale Policenerstellung und für das Programmgeschäft relevant sind.

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Chronimy.

Global tätige Unternehmen haben den Wunsch das Versicherungsmanagement weltweit einheitlich vom Firmenhauptsitz aus zu steuern. Hierfür werden internationale Versicherungsprogramme benötigt. Diese sind konventionell auf einer Kombination von lokalen Versicherungsverträgen auf Basis „good local standard“ und einem Mastercover aufgebaut, der den gewünschten Versicherungsschutz der Höhe und den Bedingungen nach ausgleicht (Summen- und Konditionsdifferenzdeckungen – DIC/DIL).

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Zunächst gilt es, je Sparte ein koordiniertes internationales Programm für alle Risiken im In- und Ausland aufzustellen. Des Weiteren müssen Abhängigkeiten zwischen den eigenen Unternehmen, Zulieferern und Abnehmern berücksichtigt und soweit möglich abgesichert werden. Als Stichworte hierzu seien Rückwirkungs- und Wechselwirkungsschäden, Rückrufe und Supply Chain genannt.

Handelt es sich bei der Einrichtung des Versicherungsschutzes um admitted oder non-admitted-countries und sind die geplanten Maßnahmen compliant, d.h. werden zwingend die nationalen und internationalen Aufsichts- und Steuerrechte beachtet, die für die grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten unerlässlich sind. Weiterhin ist zu prüfen, ob ein lokaler Service-Makler erforderlich ist.

Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes kann Versicherungsschutz auch im Rahmen des FoS (Freedom of Services = Dienstleistungsfreiheit) zur Verfügung gestellt werden, das heißt, von Österreich heraus, ohne dass Lokalpolizzen gezeichnet werden müssen.

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Alternativ zu der vorgestellten Lösung gibt es noch die Absicherung des „finanziellen Interesses“ der Muttergesellschaft (also der wirtschaftliche Wert ihrer Beteiligung an der Tochtergesellschaft).  Ausgangsthese ist, dass Summen- und Konditionsdifferenzdeckungen in bestimmten Ländern nicht erlaubt sind. An ihre Stelle tritt eine eigene Art Vermögensschadendeckung, die die Minderung des Beteiligungswertes durch einen Schadenfall welcher durch die lokale Polizze nicht oder nicht ausreichend gedeckt ist und welcher durch den Mastervertrag gedeckt wäre, ersetzt.

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