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Internationaler Verkehrsunfall – Eigene Ansprüche erfolgreich durchsetzen

sreda, 11 oktober 2017

Die Anzahl der gemeldeten Schäden in der Kraftfahrtversicherung ist zuletzt wieder leicht gestiegen. Für den Betroffenen ist jeder Unfall mit vielen Unannehmlichkeiten und großem Aufwand verbunden.

Die Anzahl der gemeldeten Schäden in der Kraftfahrtversicherung ist zuletzt wieder leicht gestiegen. Für den Betroffenen ist jeder Unfall mit vielen Unannehmlichkeiten und großem Aufwand verbunden. Insbesondere internationale Speditionen kämpfen mit der Schadenabwicklung, da sie oftmals mit ausländischen Verursachern und deren Versicherern konfrontiert sind. Als erfahrener, internationaler Partner für die Transportbranche kennt ASKO die wichtigsten Eckpfeiler für eine erfolgreiche Anspruchstellung.

 

Das A und O erfolgreicher Geltendmachung von Schadenersatzforderungen ist die Dokumentation vor Ort. Dazu gehören Fotos der Fahrzeuge in Unfallendlage, ein komplett ausgefüllter und beiderseits unterschriebener Unfallbericht und ein aussagekräftiges Polizeiprotokoll. Wenn Zeugen vor Ort sind, sollten deren Kontaktdaten ebenfalls sofort notiert und falls möglich deren Aussage gleich schriftlich festgehalten werden.

Auch die Beschädigung an sich ist zu dokumentieren. Das kann vorab gleich am Unfallort erfolgen, sollte aber spätestens vor der Reparatur gemacht werden. Je nach Versicherer und Land kann bei kleineren Schäden auf ein Gutachten verzichtet werden. Zur Sicherheit sollte aber vorab eine Reparaturfreigabe oder im besten Fall eine Kostenübernahme laut Kostenvoranschlag vom Versicherer eingeholt werden.

 

Je nach Konstellation der Beteiligten und des Unfallortes kann sich der Geschädigte an den für ihn günstigsten Partner der Versicherung wenden. Nicht unwesentlich ist auch das gültige Schadenersatzrecht, das sich meistens auf den Unfallort bezieht. Gerade für Verkehrsopfer gibt es aber zahlreiche Erleichterungen, wie z.B. ein Klagerecht am Wohnsitz. Als österreichische Firma kann zudem immer der österreichische Korrespondent des ausländischen Versicherers angesprochen werden. Die genauen Gegebenheiten sind oft einzelfallabhängig und sollten von einem mit internationalen Problemstellungen befassten und somit erfahrenen Partner überprüft werden.

Die Anspruchstellung kann normalerweise im Inland erfolgen, dazu muss erst der ausländische Versicherer ermittelt werden. Das funktioniert für die meisten Länder am schnellsten mit der vom jeweiligen Büro „Grüne Karte“ zur Verfügung gestellten Online-Tool, sonst per E-Mail an das Grüne-Karte-Büro. Möglich ist auch die Ermittlung über den Versicherungsverband. Dann kann ebenfalls online der Ansprechpartner in Österreich ermittelt werden.

Die angesammelten Unterlagen gehen in weiterer Folge an diesen zur Bearbeitung.

 

Bei Einwendungen des ausländischen Versicherers, die sowohl die Verantwortlichkeit insgesamt als auch einzelne Schadenpositionen betreffen können, bedarf es einer weiteren Prüfung.

Selbstverständlich ist es immer möglich einen Anwalt zu Rate zu ziehen, doch ist zu beachten, dass je nach Landesrecht dessen Kosten in jedem Fall vom Geschädigten selbst zu tragen sind.

Die erstattungsfähigen Positionen variieren von Land zu Land, je nach Umfang des zur Anwendung gekommenen Schadenersatzrechts.

 

Um sich zum einen unnötigen Ärger zu ersparen und zum anderen auch den höchst möglichen Schadenersatz abgreifen zu können, kann auf die Serviceleistung eines international erfahrenen und rechtlich versierten Partners wie ASKO zurückgegriffen werden. Hier vereint sich langjähriges Wissen aus Regress- und Fremdhaftpflichtfällen zum höchstmöglichen Kundenprofit.