Schutz vor Delikten durch eigene Mitarbeiter, Angestellte von Fremdfirmen und nicht identifizierbare Täter
Umfassende Pauschaldeckung für Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Computermissbrauch und Geheimnisverrat
Einfache Vertragsgestaltung auf Grundlage der Mitarbeiteranzahl
Mitversicherung von Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten
Für Unternehmen, die sich gegen Vermögensschäden durch kriminelle Handlungen von außenstehenden Dritten oder durch vorsätzliche Schädigung von Mitarbeitern schützen möchten, bietet die Vertrauensschaden-versicherung eine ideale Ergänzung zu den betrieblichen Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen um das Unternehmen vor den Folgen von Wirtschaftskriminalität, insbesondere durch Delikte wie Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, oder auch Computermissbrauch und Geheimnisverrat zu schützen.
Die Vertrauensschadenversicherung schützt das Unternehmen gegen die finanziellen Risiken, die durch Unterschlagung, Diebstahl oder Sabotage durch Mitarbeiter verursacht werden, ebenso wie gegen den Verrat von Betriebsgeheimnissen durch diesen Personenkreis. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz durch Täuschungsschäden aller Art von außenstehenden Dritten und zielgerichtete Hackerangriffe.
Die möglichen Täter kommen aber natürlich nicht nur aus den eigenen Reihen. Risiken bestehen insbesondere auch durch Angestellte von Fremdfirmen, welche vom Unternehmen beauftragt wurden, wie zum Beispiel Reinigungs-, Wartungs- Sicherheits- und EDV-Dienstleister und letztendlich auch durch nicht identifizierbare Täter.
Neben den direkten Vermögensschäden (Firmenvermögen, Rechts- und Schadenermittlungskosten), bestehen insbesondere auch Gefahren durch indirekte Schäden, verursacht durch Schadenersatzansprüche Dritter für die das Unternehmen haften muss.
Im Rahmen des bestehenden Sonderkonzeptes bieten wir vollumfassenden Schutz vor Delikten durch eigene Mitarbeiter, Angestellte von Fremdfirmen und nicht identifizierte Täter. Ebenfalls mitversichert sind Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten.
Diese umfangreiche Pauschaldeckung zeichnet sich durch einfachste Vertragsgestaltung auf Grundlage der Mitarbeiteranzahl aus.
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