Absicherung der kollektivvertraglichen Verpflichtung der Rückführung seitens des Arbeitgebers
Unfallversicherungsschutz zu Gunsten der Fahrer und Hinterbliebenen
Einfachste Vertragsgestaltung und sehr günstige Pauschalprämien
Europaweiter Deckungsschutz
Dienstgeber sind verpflichtet die Überführungskosten bei in Ausübung des Dienstes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verunglückter bzw. erkrankter Dienstnehmer, zu dem laut polizeilichem Meldezettel nachgewiesenen Wohnort, zur Gänze zu ersetzen.
Da die Rückführungskosten auch Rettungs- und Bergekosten beinhalten besteht hier für den Dienstgeber ein nicht unerhebliches Risiko, vor allem bei Kraftfahrern.
Die Unfall Kollektivversicherung sichert das Risiko des Dienstgebers hinsichtlich der Rückführungskosten von Dienstnehmern ab und bildet gleichzeitig die unternehmerische Verantwortung gegenüber den Dienstnehmern ab, da diesen im Rahmen des Deckungsschutzes eine Grundversicherungssumme für Invalidität oder Tod durch Unfall zu Gute kommt.
Auf Grundlage eines speziell für Transportunternehmen entwickelten Sonderkonzeptes bieten wir bei einfachster Handhabung durch jährliche Stichtagsmeldung sehr günstige Pauschalprämien für europaweiten Deckungsschutz.
Das Risiko kann ohne Gesundheitsprüfung und ohne namentliche Nennung der beschäftigten Kraftfahrer versichert werden. Da es sich hierbei um Betriebsausgaben handelt, reduziert sich der Beitrag außerdem um die Steuerlast.
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