Vollumfänglicher Versicherungsschutz für fremde bzw. getruckte Auflieger
Deckungsschutz besteht bereits bei Übernahme des fremden Aufliegers
Minimaler administrativer Aufwand durch Zuordnung über Nennung des amtlichen Kennzeichens der ziehenden Sattelzugmaschine
Versicherungsschutz besteht im geographischen Europa inklusive der Türkei
In der Transportbranche ist es üblich, dass beauftragte Frachtführer von ihren Auftraggebern einen Auflieger zur Verfügung gestellt bekommen, wobei diese in aller Regel über keine Kasko-Versicherung verfügen. Das Risiko eines Schadenfalles am fremden Auflieger und den damit verbundenen Haftungsansprüchen des Auftraggebers sind folglich vom Transportunternehmer alleine zu tragen. Über die TRUCK + TRAILER Kasko-Versicherung besteht hierfür vollumfänglicher Versicherungsschutz.
Der in der TRUCK + TRAILER Kasko-Versicherung erläuterte Deckungsumfang steht entsprechend auch für fremde bzw. getruckte Auflieger zur Verfügung. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald die fremde Einheit übernommen wurde. Dabei ist es unerheblich, ob der Auflieger schon beladen ist oder ob noch eine Leerfahrt zur nächsten Beladestelle durchgeführt werden muss.
Bei der Verwendung von ständig wechselnden Aufliegern würde die Meldung des jeweils amtlichen Kennzeichens einen hohen administrativen Aufwand bedeuten. Aus diesem Grund verzichten wir hierauf. Stattdessen erfolgt die Zuordnung über Nennung des amtlichen Kennzeichens der ziehenden Sattelzugmaschine, welche ebenfalls über die TRUCK + TRAILER Kasko-Versicherung versichert sein muss.
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