KFZ-Haftpflicht-Versicherung

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Produktvorteile KFZ-Haftpflicht-Versicherung

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KFZ Haftpflichtdeckungen in allen Ländern Europas

Fremdschadenabwicklung

Risk Management

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Wir schützen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt sowohl den Halter als auch den Fahrer eines Fahrzeugs vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, wenn durch das Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde. Bei Haftpflichtansprüchen, sogenannte Fremdschäden, ist es für die asko-Group als spezialisierter Fachmakler selbstverständlich unsere Kunden bei der Abwicklung dieser Schäden im Bereich unserer Möglichkeiten zu unterstützen.

Wir bieten.

Die weitgehend standardisierte Haftpflichtversicherung ist aufgrund fehlender EU-Bestimmungen zurzeit immer noch auf die einzelnen nationalen Märkte beschränkt. Trotzdem ist es auch hier wichtig Vergleiche anzustellen und die Unterschiede nicht ausschließlich auf der Kostenseite zu analysieren, sondern vielmehr auch bei den Deckungssummen. Da anhaltend niedrige Schadenverläufe zu Prämienreduktionen führen können, ist es wichtig, diese Schadenverläufe zu überwachen und präventiv tätig zu werden. Ein Thema dem sich der Makler widmen muss. Basierend auf der Software zur Schadenbearbeitung können zum Beispiel überproportional unfallverursachende Fahrer ermittelt werden oder unfallträchtige Zeiten und Strecken bestimmt werden.

Wir leisten.

Wir bieten internationale Flottenkonzepte oder einzelne KFZ Haftpflichtdeckungen in allen Ländern Europas. Ihr Vorteil dabei ist, für alle Standorte den Service aus einer Hand zu bekommen.

FAQ

Sie melden alle Schäden uns. Am besten per E-Mail entweder an unsere E-Mailadresse: info@asko24.com oder direkt an Ihren Schadenbearbeiter.

Schadendatum, Schadenort, detaillierte Schadenschilderung, Name vom Fahrer bzw. seine Führerscheinkopie, Schadenfotos, Name vom Geschädigten, unterzeichneter Unfallbericht

Ja, wir haben ein Asko-Schadenmeldungsformular zu Ihrer Verfügung.  Wenn Sie keine Formulare wünschen, genügt es uns alle notwendigen Informationen per E-Mail an info@asko24.com zu senden.

Bei Schäden durch Dritte melden Sie sich mit Kennzeichen und Länderkennzeichen des Schädigers, Unfallbericht, Fotos und Personalien bei uns. Wir regeln alles mit der gegnerischen Versicherung.

  • Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
  • Kaufvertrag, Rechnung oder Leasingbescheid
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Neue Überprüfungsregel für § 57 a – nur für PKW
  • Kammerbestätigung bei gewerbsmäßige Güterbeförderung, Vermietung, Taxi, Mietwagen
  • Versicherungsbestätigung
  • Finanzamtbestätigung bei Eigenimporten nur für PKW
  • Vollmacht wenn sich der Antragsteller vertreten lässt
  • Identitätsnachweis 

Blaue Kennzeichen = Probekennzeichen
Für Probefahrten bewilligt. (Werkstätten, Autohändler, Fahrzeughersteller, Reinigungsunternehmen, Sachverständige) Ausschließlich bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen. Es muss glaubhaft gemacht werden warum ein Probekennzeichen benötigt wird. Mit dieser Bewilligung kann man bei der Zulassungsstelle das Kennzeichen abholen. Versicherungsdeckung kann über Asko erledigt werden. Ausdrücklich nicht für Fahrzeugüberstellungen zu verwenden.

Grüne Kennzeichen – Überstellungskennzeichen für Fahrten zur Überstellung des Fahrzeuges an einen anderen Ort. Muss je Fahrzeugüberstellung eigenes bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.  (eigenes Kennzeichen je Überstellung) Gültig für maximal 21 Tage. Alle 2 Wochen wechselt der Versicherer bzw. Risikoträger für das Überstellungskennzeichen. Versicherungsdeckung kann nicht über Asko erfolgen. Für Import eines Fahrzeuges vom Ausland nach Österreich– nicht geeignet.
 

Generell: Es ist möglich, die Kfz Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr bei der Zulassungsstelle zu hinterlegen.

Frist: Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

Zur Sparte Kasko erfolgt keine Gutschrift da das Fahrzeug trotz Stilllegung immer noch Risiken ausgesetzt ist. (Diebstahl / Brand / Hagel , Vandalismus etc..) 
 

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