Absicherung der finanziellen Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Finanzierungskosten im Totalschadenfall.
Mitversichert sind die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, welche bis zur Auslieferung des neuen Fahrzeuges anfallen.
Übernahme zusätzlicher Bergungskosten für Aufräumung und Entsorgung.
Mitversicherung der Selbstbeteiligung im Totalschadenfall mit maximal EUR 1.000,00.
Statistisch erleidet eins von 20 Fahrzeugen bei einem Unfall einen Totalschaden. Bei geleasten Fahrzeugen bedeutet ein Totalschaden gleichzeitig das Ende des Leasingvertrages. Hierbei offenbart sich fast immer eine Lücke (englisch: „gap“) in Form eine „Forderungs-Differenz“. Diese Lücke kann bei Nutzfahrzeugen mehrere tausend Euro betragen und ist stets vom Finanzierungsnehmer zu begleichen. Selbst auf getätigte Anzahlungen besteht kein Rückzahlungsanspruch, diese stehen nämlich in vollem Umfang dem Leasinggeber zu. Eine GAP-Versicherung schützt vor den beschriebenen finanziellen Risiken.
Die Kfz-Kaskoversicherung ersetzt im Falle des Totalschadens stets den Wiederbeschaffungswert, den sogenannten Zeitwert. Dieser hängt vom Wertverlust ab, welcher wiederum von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Bei den meisten Fahrzeugen beträgt der Wertverlust nach 12 Monaten durchschnittlich 24 %. Die Summe aller Raten beträgt bei Beginn einer Finanzierung meistens deutlich über 110 %, da sämtliche Zinsen und Finanzierungskosten in dieser Summe enthalten sind. Nur bei vollständiger Zahlung aller Monatsraten endet der Finanzierungsvertrag planmäßig. Wird er vorzeitig beendet, werden alle noch offenen Raten unter Berücksichtigung einer angemessenen Abzinsung sofort fällig. Die dabei entstehende Lücke ist vom Leasingnehmer zu tragen. Über die GAP-Versicherung bieten wir entsprechenden Versicherungsschutz zur Absicherung der finanziellen Lücke.
Im Rahmen der GAP-Versicherung gelten zusätzlich die Kosten für ein Ersatzfahrzeug mitversichert, die bis zur Auslieferung des neuen Fahrzeuges anfallen. Des Weiteren werden im Schadenfall zusätzliche Bergungskosten für Aufräumung und Entsorgung übernommen. Tritt der Totalschaden während einer Reise ein, besteht Deckungsschutz für Kosten der Weiterreise, Übernachtung und Rückreise. Als weiteres Highlight übernimmt die GAP-Versicherung auch die Selbstbeteiligung im Totalschadenfall mit maximal EUR 1.000,00.
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