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Anhängerurteil in Deutschland revidiert – keine „Doppelversicherungsregresse“?

Freitag, 17 Juli 2020

Die 50%ige Haftung des Anhängers aus den sogenannten „Doppelversicherungsregressen“ wird per 17.07.2020 vom deutschen Bundestag revidiert – Ist dadurch wieder alles wie vor dem Urteil des deutschen BGH aus dem Jahr 2010?

Die Verteilung von Schadenleistungen bei Unfällen mit Gespannen in Deutschland sah seit einem Urteil des obersten deutschen Gerichts (BGH) vom 27.10.2010 vor, dass aus der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung der Anhänger eine 50% Mithaftung gegeben ist – unabhängig von dem Schadengeschehen (aufgrund Mehrfachversicherung).

 

Mit Wirkung vom 17.07.2020 tritt die Gesetzesänderung in Kraft, die von vielen Seiten seit langem erwartet wird:

 

Die Verantwortlichkeit bei Gespannschäden mit Schadenort Deutschland ist nun grundsätzlich wieder dem ziehenden Fahrzeug zuzurechnen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nun keine Schäden dem Anhänger/ Auflieger zugeordnet werden. In dem neu gefassten Gesetz heißt es ausdrücklich:

 

„Soweit sich durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht hat, als durch das Zugfahrzeug allein“ liegt die haftungsrechtliche Verantwortung nicht bei dem Zugfahrzeug.

 

Klargestellt ist: „Das Ziehen des Anhängers allein verwirklicht im Regelfall keine höhere Gefahr.“

 

Was bedeutet dies für Ihre Kfz-Versicherung?

 

Es verbleibt ein Restrisiko, insbesondere bei technischen Defekten, dass dem Anhänger/ Auflieger zuzurechnen ist. Hierzu können, je nach dem konkreten Einzelfall, zählen:

  • Reifenplatzer am Anhänger/ Auflieger
  • Durchfahrtshöhen bei Brücke nicht beachtet
  • Eisschollen
  • defekte Bremsen am Anhänger/ Auflieger
  • Anhänger/ Auflieger überladen (längerer Bremsweg)

 

Immer wenn ein Gespann einen Schaden in Deutschland verursacht, das nicht über den gleichen Vertrag versichert ist, prüft unser professionelles Schaden-Team ob der Anhänger/ Auflieger für den Schadenfall gefahrerhöhend mitgewirkt hat. So ist sichergestellt, dass Ihr Schadenfall vom Versicherer richtig bewertet wird und Ihre Schadenquote nicht verfälscht dargestellt wird – dies hat direkte Auswirkungen auf Ihre zu zahlende Versicherungsprämie.

 

Ihre Kfz-Versicherungsprämie sollte aufgrund dieser Gesetzesänderung in Deutschland neu bewertet werden, insbesondere dann, wenn Ihre Anhänger/ Auflieger von Dritten gezogen werden.

 

Unsere Kfz-Experten unterstützen Sie bei diesem Thema, um durch eine Analyse Ihrer Daten die für Sie günstigste Lösung Ihrer Versicherungskosten zu finden.

 

Sollten wir Sie noch nicht zu unseren Kfz-Kunden zählen dürfen: sprechen Sie uns gerne an und testen unsere Leistungen, damit auch Sie Ihre „richtige“ Kfz-Prämie zahlen – bei Ihrem richtigen Dienstleister.