Die Verteilung von Schadenleistungen bei Unfällen mit Gespannen in Deutschland sah seit einem Urteil des obersten deutschen Gerichts (BGH) vom 27.10.2010 vor, dass aus der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung der Anhänger eine 50% Mithaftung gegeben ist – unabhängig von dem Schadengeschehen (aufgrund Mehrfachversicherung).
Mit Wirkung vom 17.07.2020 tritt die Gesetzesänderung in Kraft, die von vielen Seiten seit langem erwartet wird:
Die Verantwortlichkeit bei Gespannschäden mit Schadenort Deutschland ist nun grundsätzlich wieder dem ziehenden Fahrzeug zuzurechnen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nun keine Schäden dem Anhänger/ Auflieger zugeordnet werden. In dem neu gefassten Gesetz heißt es ausdrücklich:
„Soweit sich durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht hat, als durch das Zugfahrzeug allein“ liegt die haftungsrechtliche Verantwortung nicht bei dem Zugfahrzeug.
Klargestellt ist: „Das Ziehen des Anhängers allein verwirklicht im Regelfall keine höhere Gefahr.“
Was bedeutet dies für Ihre Kfz-Versicherung?
Es verbleibt ein Restrisiko, insbesondere bei technischen Defekten, dass dem Anhänger/ Auflieger zuzurechnen ist. Hierzu können, je nach dem konkreten Einzelfall, zählen:
Immer wenn ein Gespann einen Schaden in Deutschland verursacht, das nicht über den gleichen Vertrag versichert ist, prüft unser professionelles Schaden-Team ob der Anhänger/ Auflieger für den Schadenfall gefahrerhöhend mitgewirkt hat. So ist sichergestellt, dass Ihr Schadenfall vom Versicherer richtig bewertet wird und Ihre Schadenquote nicht verfälscht dargestellt wird – dies hat direkte Auswirkungen auf Ihre zu zahlende Versicherungsprämie.
Ihre Kfz-Versicherungsprämie sollte aufgrund dieser Gesetzesänderung in Deutschland neu bewertet werden, insbesondere dann, wenn Ihre Anhänger/ Auflieger von Dritten gezogen werden.
Unsere Kfz-Experten unterstützen Sie bei diesem Thema, um durch eine Analyse Ihrer Daten die für Sie günstigste Lösung Ihrer Versicherungskosten zu finden.
Sollten wir Sie noch nicht zu unseren Kfz-Kunden zählen dürfen: sprechen Sie uns gerne an und testen unsere Leistungen, damit auch Sie Ihre „richtige“ Kfz-Prämie zahlen – bei Ihrem richtigen Dienstleister.