Seit 1965 gilt die Grüne Karte in vielen Ländern als Nachweis der KFZ Haftpflichtversicherung und musste zwingend im Original und auf Grünem Papier vorgelegt werden. Ab Juli ändert sich nun diese Regelung.
In der Übergangszeit vom 01.07.2020 bis Ende des Jahres werden die KFZ Versicherer die Grünen Karten auf dem klassischen grünen und auf dem neuen weißen Papier ausstellen.
Ab dem neuen Jahr entfällt die Vorschrift, dass die Grüne Karte im Original (Grünes Papier) vorgelegt werden muss, komplett. Die Versicherer werden ab diesem Zeitpunkt die Karten nur noch auf weißem Papier ausstellen. Der Name „Grüne Karte“ wird aber beibehalten.
Bei langen Postwegen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer gab es in der Vergangenheit oft das Problem, dass sich die Zustellung der Grünen Karte verzögerte. In dringenden Fällen musste die Karte sogar oft direkt beim Versicherer abgeholt werden.
Durch die Änderung entfällt diese Problematik. Mit dem neuen weißen Papier besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen die Grüne Karte künftig in digitaler Form als PDF-Datei übermitteln können. So kann das Dokument selbst ausgedruckt und ohne weitere Verzögerung im Fahrzeug abgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Fahrer weiterhin verpflichtet sind die Grüne Karte in Papierform mitzuführen. Das reine Vorzeigen des PDF auf dem Smartphone bzw. Tablet wird nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert.
Die bestehenden Grünen Karten, die Sie bereits vorliegen haben, können bis Ablauf der Gültigkeit weiterhin verwendet werden.