„Kann uns nicht passieren.“ „Wir passen auf.“ „Brauchen wir nicht.“… und dann passiert er doch, der Schadenfall, durch das Risiko der ausgeübten Tätigkeit, an einer Person, an einer Sache oder der darauf zurückzuführende Vermögensschaden, für den man als Unternehmen haftet und in weiterer Folge bei Zahlungsforderungen auch einzustehen hat.
Die tägliche Arbeit birgt an vielen Ecken ein unterschätztes Risiko, welches oft nicht oder kaum erkennbar ist. Haben Sie sich als Unternehmer schon des Öfteren über eine Betriebshaftpflichtversicherung Gedanken gemacht, aber sind dann doch zum Entschluss gekommen „Bis jetzt gings auch ohne“?
Vielleicht können wir Sie mit folgendem Beispiel dazu bewegen, sich nochmal in Ruhe darüber Gedanken zu machen, wo die Risiken in Ihrem Unternehmen und Ihrer Arbeit lauern könnten.
Denn als Frachtführer/Spediteur/Logistiker sind Sie täglich mit Menschen in Kontakt, mit beweglichen und unbeweglichen Sachen in Berührung, befinden sich auf Grundstücken und in Einrichtungen, die alle nicht Ihrem Unternehmen angehören/gehören, sondern sogenannten Dritten.
Sie kommen an der vereinbarten Entladestelle an um eine Komplettladung mit diverser Handelsware zu entladen. Wie üblich und vertraglich vereinbart ist der Fahrer nicht für die Entladung der Ware an einem fremden Ort zuständig. - Jeder von uns weiß, in der Praxis sieht es anders aus. – Aus irgendeinem Grund ist gerade kein Lagermitarbeiter zur Entladung verfügbar, und der Fahrer muss selbst Hand anlegen. Da er unter Zeitdruck steht und seine nächste Tour bereits gebucht ist, bleibt ihm auch nichts anderes übrig. Er schnappt sich den Stapler, fährt zu seinem Auflieger und beginnt mit der Entladung der ersten Palette. Ab hier, richtig gesagt ab dem Zeitpunkt wo der Stapler in Bewegung gesetzt wird, haftet man für Schäden die aus dem Risiko der Betriebstätigkeit resultieren. Die Entschädigung im Schadenfall durch die Verkehrshaftungsversicherung endet mit anheben der Palette, und die KFZ-Haftpflichtversicherung hat bereits mit Abstellen des Motors geendet. Bei der Fahrt zum zugewiesenen Stellplatz für die Ware kommt es zum Unglück. Plötzlich und unerwartet taucht ein Lagerarbeiter zwischen den Hochregalen auf. Aus der Reaktion versucht der Fahrer noch auszuweichen, trifft den Lagerarbeiter mit der Gabel am Kopf und kracht anschließend ins Hochregallager. Der Mitarbeiter des Lagers liegt mit einer schweren Kopfverletzung am Boden, die Regale des Lagers wurden beschädigt und die darauf befindliche Ware, die für eine wichtige Produktion am nächsten Tag abgeholt werden soll, ebenso. Hinzu kommt noch, dass auch der ausgeliehene Stapler samt Gut auf der Gabel als Totalschaden zu werten sind. Ein Szenario, welches man sich nicht vorstellen möchte. Nicht allzu spät nach der Erstversorgung stellt sich die unumgängliche Frage: „Wer hat Schuld?“ Und in der Versicherungssprache: „Wer haftet dafür?“ Die Antwort wird wohl lauten, der Fahrer bzw. dessen Arbeitgeber.
Es kommt zu folgenden Ersatzansprüchen: Personenschaden am verletzten Mitarbeiter; Sachschaden an den Regalen, am ausgeliehenen Stapler, an der Ware in der Obhut des Fahrers und an der gelagerten Ware; hinzu kommen noch die daraus resultierenden Vermögensschäden, wie Umsatzverlust und Produktionsstillstand.
Nun stellen sich einige Fragen: Ist das Unternehmen versichert? Welche Versicherung ist zuständig? Hat das Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung? Ist diese richtig ausgelegt und sind die darin vereinbarten Bedingungen, Klauseln und Summen ausreichend?
Die Betriebshaftpflichtversicherung kann im Ernstfall einen existenziellen wichtigen Schutz für ein Unternehmen darstellen. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, und ersetzt Berechtigte.
Die asko Assekuranzmakler GmbH ist für solche Fälle Ihr verlässlicher Partner und bietet für jedes Unternehmen eine maßgeschneiderte Versicherungslösung an.
Thomas Kainrath, Fachmann für Sach- und Betriebshaftpflicht, asko Assekuranzmakler GmbH