Es ist sehr ratsam bei einem Verkehrsunfall einen internationalen bzw. europäischen Unfallbericht auszufüllen.Besonders dann, wenn es sich um ausländische Beteiligte handelt.
Dabei zu beachten ist, dass der Unfallbericht
Ist ein solcher Unfallbericht nicht zur Hand, sind zumindest folgende Daten festzuhalten:
Besonders der Unfallhergang ist möglich genau zu schildern. Des Weiteren kommt hinzu, dass die Unfallschilderung der Wahrheit entspricht und vor allem leserlich geschrieben wird. Leider kommt es sehr oft vor, dass diese auf dem Unfallbericht kaum lesbar sind und dadurch kann es zu Missverständnissen und Problemen in der Abwicklung geben.
Umso genauer die Angaben auf dem Unfallbericht angeführt sind, umso einfacher kann sich die Abwicklung des Schadens gestalten.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Unfallbericht KEINE Anerkennung der Haftung darstellt sondern eine FESTETLLUNG der IDENDITÄT und der UMSTÄNDE ist, die der Beschleunigung der Regulierung dient.