Ab 1. Juli 2012 haben in Frankreich alle Fahrzeugführer eine Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten.
Somit müssen ALLE Fahrzeugführer ab diesem Zeitpunkt auch LKW- und Busfahrer ein solches unbenutztes Alkoholtestgerät im Fahrzeug mitführen.
Die französische Straßenverkehrsordnung (Code de la route) wird somit geändert.Daher handelt es sich um eine Verhaltensvorschrift, die auch von ausländischen Fahrern beachtet werden muss. Die Nichtmitführung eines unbenutzten Alkoholtestgerätes wird ab 1. November 2012 mit einem Bußgeld von € 11,00 geahndet.
Es werden diese Einweg-Alkoholtestgeräte im Handel für ca. € 2,00 erhältlich sein. Es ist allerdings auch hier zu beachten, dass diese Geräte von den Herstellern ein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt haben. Beim Zeitpunkt einer Kontrolle darf dieses nicht abgelaufen sein.
In Frankreich liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille.