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Incoterms - Internationale Handelsklauseln

Sonntag, 04 Dezember 2011

Incoterms (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe von freiwilligen Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformen im internationalen Warenhandel.

Incoterms (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe von freiwilligen Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformen im internationalen Warenhandel.

Durch diese Klauseln werden die grundsätzlichen Verkäufer- und Käuferverpflichtungen festgelegt, sie haben keine Gesetzeskraft, rechtswirksam werden diese, wenn sie zw. Käufer und Verkäufergültig vereinbart werden.

 

Nach der aktuellen Überarbeitung der Incoterms 2010 wurde die Anzahl der Klauseln von 13 auf 11 reduziert, weniger praxisrelevante Regeln wurden herausgenommen (DAF, DES, DEQ und DDU).

Zur Anwendung kommen nunmehr sieben allgemein anwendbare Klauseln auf der einen Seite (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT und DDP) und vier nur für See- und Binnenschiffstransport geeignete Klauseln auf der anderen Seite (FAS, FOB, CIF und CFR)

 

Sie regeln folgendes:

  • Zahlung des vertragsmäßigen Kaufpreises
  • Ort und Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware vom Verkäufer auf den Käufer
  • Lieferort und Transportart
  • Den Kostenübergang und die Kostenverteilung
  • Die Besorgung des Beförderungs- und des Versicherungsvertrages
  • Die Beschaffung der mit der Aus-, Ein- und Durchfuhr der Ware erforderlichen Dokumente, die Erledigung der notwendigen Formalitäten und die Verteilung der dadurch entstandenen Kosten (Zollpapiere, Ausfuhrgenehmigung, ect.)

 

Nicht geregelt ist:

  • Zahlungsabwicklung und Zahlungsbedingungen
  • Gerichtsstand
  • Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer
  • Die Besorgung des Transportes vom Verkäufer zum Käufer
  • Haftungsausschlüsse
  • Folgen von Verstößen gegen die Incoterms- Verpflichtung

Hinweis: Diese Punkte bedürfen einer separaten Vereinbarung!

 

Die Incoterms werden in vier Gruppen eingeteilt:

Gruppe E -> E Klausel bzw. „Abholklausel“

  • EXW: ex works – ab Werk

Gruppe F -> F Klausel, bei denen der Verkäufer nicht den Haupttransport zu bezahlen hat.

  • FCA: free carrier – frei Frachtführer
  • FAS: free alongside ship – frei Längsseite Schiff
  • FOB: free on board – frei an Bord

Gruppe C -> C Klausel „Absenderklauseln“, der Verkäufer trägt den Haupttransport zum benannten Bestimmungsort, jedoch die Gefahrtragung liegt beim Käufer.

  • CFR: coast and freight – Kosten und Fracht
  • CIF: coast, insurance, freight – Kosten, Versicherung, Fracht
  • CPT: carriage paid to – frachtfrei
  • CIP: carriage and insurance paid to – frachtfrei versichert

Gruppe D -> D Klausel „Ankunftsverträge“, bei denen der Verkäufer alle Kosten und Gefahren trägt.

  • DAP: delivered at place – geliefert benannter Ort
  • DAT: delivered at terminal – geliefert Terminal
  • DDP: delivered duty paid – geliefert verzollt