Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die KFZ-Versicherungen immer mehr Wert auf die Vollständigkeit der schadensrelevanten Unterlagen legen. Ein besonderes Augenmerk wird dem vollständig ausgefüllten und von beiden Parteien unterzeichneten Unfallbericht und dem bei größeren Unfallereignissen erforderlichen Polizeiprotokoll gewidmet.
Bei fehlenden oder nicht schlüssig nachvollziehbaren Informationen/Dokumenten kann sich die Bearbeitungszeit des Schadens bei der Versicherung unnötig verzögern. In einzelnen Fällen kann es im Rahmen der Kasko Deckung sogar zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen, oder im Falle der KFZ-Haftpflichtversicherung zur Regressierung des anteiligen Schadenbetrages beim Versicherungsnehmer, dies gilt insbesondere für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, da die dort ansässigen Versicherer dieses grundsätzlich auch in Österreich bestehende Recht deutlich restriktiver handhaben.
Für Sie kann die Vollständigkeit aller schadenrelevanten Dokumente aber auch einen positiven Effekt haben. Bei Kasko Schadensfällen, die durch einen Unfallgegner verursacht wurden, oder bei denen nur ein Dritter beteiligt war, hat Ihre KFZ-Versicherung die Möglichkeit einen Regress durchzuführen. Umso mehr Regresse erfolgreich für Sie durchgeführt werden können, desto höher ist der positive Einfluss auf den Schadenverlauf, was mittelfristig zu einer Reduktion der Versicherungsprämie führen kann.
Grundsätzlich gilt, ein internationaler Unfallbericht und ein Polizeibericht sind für die Bearbeitung von Schadensfällen unerlässlich! Bitte weisen Sie in Ihrem Interesse Ihre Fahrer wiederholt auf diesen Umstand hin und führen Sie regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung dieser Vorschrift durch.
Für Rückfragen, stehen wir Ihnen, wie gewohnt, gerne zur Verfügung.
Allzeit Gute Fahrt wünscht Ihnen
Ihr Asko-Team