Ein allgemeiner Rechtsbegriff im Versicherungsrecht. Der Zusammenhang zwischen dem Schadenereignis und dem eingetretenen Schaden besteht in der Art, dass das Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist. Die Leistung des Versicherer ist hierdurch definiert, wenn der Versicherungsfall auf Ursachen beruht, welche im Versicherungsschutz inkludiert sind.