Der Versicherungsnehmer erhält bei Zahlungsverzug der Folgeprämie eine qualifizierte Mahnung, das heißt eine Zahlungsfrist von zwei Wochen, Ausnahme in der Gebäude-Feuerversicherung mit einem Monat, wobei über die Rechtsfolgen (Verlust des Versicherungsschutzes) aufgeklärt wird.